Erstkontakt & Ausweis
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Der Verein Fürther Tafel e.V. betreibt Ausgabestellen im Stadtgebiet Fürth und im Landkreis.
Besitzer von Kundenausweisen sind berechtigt, 1x wöchentlich in unseren Ausgabestellen Lebensmittel gegen einen Unkostenbeitrag abzuholen.
Öffnungszeiten auf einen Blick
Büro
Montag bis Donnerstag
9:00 – 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
9:00 – 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Ausweis beantragen oder verlängern
Dienstag 09:30 – 11:30 Uhr
Freitag 13:30 – 15:30 Uhr Mathildenstraße 38, 90762 Fürth
Freitag 13:30 – 15:30 Uhr Mathildenstraße 38, 90762 Fürth
Wie komme ich an den Ausweis?Welche Voraussetzungen gibt es für diesen Ausweis?
Öffnungszeiten Büro:
Unser Büro in der Mathildenstraße 38 ist von
Montag bis einschließlich Donnerstag von
9:00 - 12:00 Uhr geöffnet,
oder nach telefonischer Vereinbarung unter
Telefon 974 63 63.
Erstkontakt & Berechtigungsausweise
Montag bis einschließlich Donnerstag von
9:00 - 12:00 Uhr geöffnet,
oder nach telefonischer Vereinbarung unter
Telefon 974 63 63.
Erstkontakt & Berechtigungsausweise
Fragen und Beantragung von Berechtigungsausweisen:
Dienstag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Zu diesen Zeiten werden die Ausweise auch ausgestellt oder verlängert.
Sprechstunden mit dem Vorstand sind für Kunden am Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Freitag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Zu diesen Zeiten werden die Ausweise auch ausgestellt oder verlängert.
Sprechstunden mit dem Vorstand sind für Kunden am Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Wie komme ich an den Ausweis?
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Unterlagen zusammenstellen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Einkommensnachweis oder Rentenbescheid
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Zu den Ausweiszeiten ins Büro kommen
Mathildenstraße 38, 90762 Fürth – dienstags 09:30 bis 11:30 Uhr oder freitags 13:30 bis 15:30 Uhr.
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Ausweis erhalten
Ist die Bedürftigkeit nachgewiesen, wird der Kundenausweis vor Ort ausgestellt oder verlängert. Damit können Sie einmal wöchentlich in einer unserer Ausgabestellen Lebensmittel gegen einen Unkostenbeitrag abholen.
Welche Voraussetzungen gibt es für diesen Ausweis?
Ein Kundenausweis kann ausgestellt werden, wenn eine Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Bringen Sie dafür bitte mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Einkommensnachweis oder Rentenbescheid
